Bei einem Notfall, z.B. einem Unfall, einer lebensbedrohlichen akuten Erkrankung oder Vergiftung, erwarten wir alle von unseren Mitmenschen Hilfe.
Wir sollten Erste Hilfe selbst beherrschen, nicht nur um unserer moralischen und ethischen Verpflichtung nachzukommen, sondern auch um unsere eigene Unsicherheit zu überwinden und vom hilflosen und ängstlichen Zuschauer zum aktiven Helfenden zu werden.
Am Arbeitsplatz verpflichtet §10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin zu einer geeigneten Organisation der Erste-Hilfe- und sonstiger Notfallmaßnahmen, einschließlich der Bereitstellung von Sachmitteln.
Diese Verpflichtung ist in Verbindung mit den anderen Grundpflichten des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin zu sehen. Auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung hat die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber eine funktionierende Erste-Hilfe-Organisation zu schaffen.