Fahrausweis für Gabelstapler nach UVV 48 BGV D27 für Flurförderfahrzeuge
Leider sind in Handwerksbetrieben Unfälle, bei denen Personen durch Gabelstapler angefahren bzw. von Gabelstaplern überfahren werden, noch immer Schwerpunkte des Unfallgeschehens. Häufig stellt sich bei näherer Untersuchung des Unfallherganges erschwerend heraus, dass der Gabelstapler nicht mehr den bestehenden Unfallverhütungsvorschriften entsprach oder der Fahrer keinen vorgeschriebenen Fahrausweis besaß. In beiden Fällen sind die Folgen für den Arbeitgeber, der den Fahrauftrag gegeben hat, fatal (Ein Fahrauftrag kommt bereits durch Übergabe des Schlüssels zustande).
Bitte ein Passbild pro Teilnehmer zur Fahrerschulung mitbringen!
jeweils 08:00 – 16:00 Uhr
Der Lehrgang vermittelt die Lerninhalte der Allgemeinen Ausbildung für Gabelstaplerfahrer und beinhaltet:
Theoretischer Teil:
Sicherheitsbestimmungen wie z.B. UVVen, Betriebsanweisungen etc.
Praktischer Teil:
o Üben im Aufnehmen, Transportieren, Absetzen und Stapeln von Lasten
o Gebrauch von üblichen Anbaugeräten
Abschlussprüfung mit Prüfnachweis
Eintrag in Fahrausweis durch ausbildende Stelle
Hinweis: Für die Ausbildung im Umgang mit speziellen Flurförderfahrzeugen wie z.B. Containerstaplern, Regalflurförderfahrzeugen (Hochregallager), Quergabelstapler, Teleskopstapler oder besonderer Anbaugeräte ist eine entsprechende Zusatzausbildung vorgeschrieben!