Das neue EU-Drohnenrecht hat aufeinander aufbauende Lizenzen. Die hier angebotene A2 Lizenz setzt voraus, dass die Teilnehmer Inhaber der A1/A3 Lizenz sind, welche wir am Vortag zu dieser Schulung anbieten.
Benötigt wird das Fernpilotenzeugnis A2, wenn Drohnen zwischen 900 Gramm und 4 Kilogramm geflogen werden und Mindestabstände nicht eingehalten werden können. (Ohne Fernpilotenzeugnis muss ein Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Industrie-, Erholungs- und Gewerbegebieten eingehalten werden. Außerdem dürfen Unbeteiligte nicht gefährdet werden).
Die Prüfung zum Kenntnisnachweis muss von staatlich anerkannten Stellen in schriftlicher Form (Multiple Choice Test) abgenommen werden. Nach der Vorbereitungsschulung schreiben die Teilnehmer einen einstündigen Test, in welchem Wissen aus den Bereichen Luftrecht, Meteorologie und Flugbetrieb abgefragt wird. Wir empfehlen allen Teilnehmern, welche nur "Tag 2" buchen, sich selbstständig vorab vorzubereiten. Auch für Piloten mit Drohnen unter 900 Gramm ist der Kenntnisnachweis durchaus interessant, weil er ein offizielles Dokument darstellt, welches gegenüber Kunden, Behörden und Dritten die eigene Sachkenntnis belegt. Das A2-Zeugnis ist EU-weit gültig und gilt als offizieller Nachweis Ihrer Drohnenkenntnisse.
Mittwoch, 06.05.2026, 10:00 – ca. 18:00 Uhr
Flugplanung / Flugvorbereitung (Leihdrohnen auf Anfrag e)
kurzes Praxistraining der Notfallszenarien – Teilnehmer sollten schon über Flugerfahrung verfügen
Abnahme der praktischen Sachkundeprüfung gemäß AMC2 UAS.OPEN.030(2)(b) der EU-Verordnung
Prüfung der Drohne nach abgeschlossenem Flug, Durchführung einer Flugunfallmeldung
Theorie Kompetenznachweis A2: Distanzschätzung, Akkuphysik und 1:1 Regelung
Durchführung der Prüfung A2 (schriftliche Präsenzprüfung)
Die Teilnehmer sollten ihre eigenen Drohnen und einen PC mitbringen, um interaktiv mitwirken zu können. Eine Leihdrohne kann im begrenzten Umfang auf Anfrage gestellt werden.